Die Bundesnetzagentur versteigerte bis zum 12.6.2019 im Auftrag der Bundesregierung Lizenzen an Mobilfunk-Unternehmen, um auf den elektromagnetischen Frequenzbereichen von 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz senden zu dürfen (Bundesnetzagentur: mobiles Breitband; Versorgung der Bevölkerung mit funkgestützten Breitbandanschlüssen). Dies war sozusagen der Startschuss für den Aufbau der 5G-Mobilfunknetze. Da das Gesamtkonzept von 5G viel mehr als nur telefonieren und surfen umfasst, sind weitere Frequenzen aber schon geplant, nämlich in den Bereichen von ca. 3.700 MHz – 3.800 MHz und 26 GHz. Doch das Gesamtkonzept von 5G umfasst mehr als Mobilfunk. Die Vernetzung von allen Geräten unseres Alltags wird angestrebt, sowohl in den Fabriken, Schulen, Krankenhäusern, im Straßenverkehr. „Was vernetzt werden kann, wird vernetzt.

Um auf die Haltung der Bundesregierung zurückzukommen, die ja 5G ermöglicht hat und forciert: Im Sinne eines Schutzes der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren erwarten wir von der Bundesregierung (und den für den Gesundheitsschutz verantwortlichen Behörden) die Bevölkerung über die geplanten Vorhaben aufzuklären und die Einwohner in eine demokratische Abwägung von Nutzen und Gefahren miteinzubeziehen. Tatsächlich fanden wir auf den Internetseiten der Bundesregierung, des Bundesministeriums für Verkehr u. digitale Infrastruktur, sowie dem Bundesamt für Strahlenschutz nur positive Darstellungen der geplanten 5G-Anwendungen (Bundesregierung: Eine 5G-Strategie für Deutschland). Risiken und Nebenwirkungen werden nicht beschrieben.

Eine unabhängige medizinische Studie zeigt an, dass die Gigahertz Strahlungsfrequenzen extrem stark von der Haut aufgenommen werden und die Entstehung von Krankheiten noch nicht annähernd erforscht ist (Studie „The human skin as sub-THz reciever“).

Über die höheren Frequenzen (26 GHz) sagt sogar die für den Schutz der Bevölkerung verantwortliche Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz, I. Paulini, dass “noch wenig Erkenntnisse vorliegen” (Diagnose Funk: 5G-Versteigerung). Im Interview mit 3sat-nano sagte Frau Paulini auch, dass „die Personengruppen, die wir besonders im Fokus haben, die besonders schützenswert sind, sind Kinder, Säuglinge, kranke, alte Menschen, die erstmal ausgenommen werden“ (Zitat Fr. Paulini in 3sat-Nano, min 2:24) – doch diese Aussage vom März 2019 wartet noch auf ihre Umsetzung … (?!)


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