Können uns Grenzwerte schützen?

In Deutschland gelten die Grenzwerte, die in der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV = Bundesimmissionsschutz-Verordnung) festgelegt worden sind:

Grenzwerte der 26. BImSchV für hochfrequente Felder von ortsfesten Anlagen

Frequenz
f [MHz]
Elektrische Feldstärke
E [V/m] *)
Magnetische Feldstärke
H [A/m] *)
0,1 – 1 87 0,73 / f
1 – 10 87 / f1/2 0,73 / f
10 – 400 28 0,073
400 – 2000 1,375 f1/2 0,0037 f1/2
2000 – 300000 61 0,16

*) Effektivwerte, gemittelt über 6-Minuten-Intervalle

Weltweit empfiehlt die „International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection“ (ICNIRP) Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung („nicht-ionisierend“ bedeutet nicht radioaktiv). Dieser in Deutschland eingetragene Verein erhält durch das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Büroräume und Sekretärin. ICNIRP wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als offizielle kooperierende Nichtregierungsorganisation (NGO) anerkannt und von der europäischen Kommission konsultiert [1].

Die Grenzwerte sind allein an der thermischen Wirkung von Strahlung orientiert. Vereinfacht gesagt sollen sie eine Erwärmung eines (leblosen) Körpers um 1°C oder mehr verhindern. Laut Aussage des BfS [2] und der ICNIRP seien unterhalb dieses Wertes keinerlei biologische Schädigungen zu befürchten.

Diese Aussage wird aber von sehr vielen Ärzten und Ärztevereinigungen weltweit stark in Frage gestellt, da..

a) in vielfältigen Versuchsreihen Schädigungen auch unterhalb dieser Grenzwerte nachgewiesen werden konnten

  • Hirntumorrisiko z.B. in den Studien von L. Hardell, Schweden [3];
  • Schädigung der mitochondrialen DNA des Menschen, welche zu irreversiblen Erbschäden nach ca. 2-3 Generationen führt, Dr. U. Warnke [4]

b) beobachten Ärzte in ihren Praxen zunehmend Krankheiten bei Menschen und sehen einen deutlichen Zusammenhang mit der um den Faktor mehrerer Trillionen angestiegenen elektromagnetischen Strahlung im Vergleich.
Dr. Klinghardt (USA) beobachtete, dass Kinder mit Autismus auffällig oft in einer Umgebung mit hoher elektromagnetischer Strahlung geboren u. aufgewachsen sind [5].

c) die Grenzwerte nur kurzzeitige Wirkungen – aber nicht die Langzeitwirkung berücksichtigen.

d) die Grenzwerte berücksichtigen nicht, dass die Wirkungen von elektromagnetischer Strahlung auf Kinder deutlich stärker sind als bei Erwachsenen – Wärmebild-Aufnahmen zeigen, dass die Strahlungen beim Telefonieren mit dem Handy bei Kindern in tiefere Gehirnschichten eindringen als bei Erwachsenen [6].

e) in den Grenzwerten wird die Wirkung auf Tiere gar nicht berücksichtigt, z.B. dass Bienen und Vögel ihre Orientierungsfähigkeit verlieren.


Weiterführende Links:


[1] https://www.icnirp.org/en/about-icnirp/aim-status-history/index.html (Homepage des ICNIRP)

[2] Telefonat mit Herrn D. Schwarz vom BfS am 7.12.18

[3] https://www.diagnose-funk.org/publikationen/diagnose-funk-publikationen/brennpunkt (Mobilfunkstrahlung und Krebs – Die Ergebnisse der NTP-Studie und die Gesamtstudienlage)

[4] http://competence-initiative.net/KIT/wp-content/uploads/2014/09/warnke.pdf  (Seite 61) und Barrie Trower in  https://www.youtube.com/watch?v=8Uka_S-vahI (Min 1:12:22 -1:13:03)

[5] https://www.youtube.com/watch?v=8Uka_S-vahI (Film: “5G-Apocalypse” Min 49:50 – 50:50)

[6] https://youtu.be/8Uka_S-vahI?t=2948 (Film: “5G-Apocalypse” ab Minute 49:08)