Sind Strahlungen Einbildung oder Mystik?

Die deutsche Regierung hat extra ein Bundesamt für Strahlenschutz eingerichtet, welches neben radioaktiver Strahlung auch Mobilfunkstrahlung, Niederfrequenzstrahlung (z.B. Hochspannungsleitungen) und UV-Strahlen behandelt. All diese Strahlungsarten werden als elektromagnetische Strahlung bezeichnet.

https://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/broschueren/unterricht-emf/poster-emf.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Was ist 5G?

Die 5. Generation des Mobilfunks ist eine Weiterentwicklung des Mobilfunks mit der Möglichkeit, alle Geräte in nahezu Echtzeit miteinander interagieren zu lassen. Dafür wurden in 2019 bereits Frequenzbereiche verkauft, jedoch sollen in den nächsten Jahren noch weitere Frequenzen im hohen Gigahertz-Bereich verkauft werden.

https://www.informationszentrum-mobilfunk.de/artikel/5g-nutzen-und-anwendungen

Ist zum Thema 5G alles geklärt?

Zitat des Bundesamtes für Strahlenschutz: „Bis zur endgültigen Klärung der offenen Fragen fordert das Bundesamt für Strahlenschutz weiterhin neben den bestehenden Vorschriften zur Gefahrenabwehr eine vorsorgliche Verringerung der individuellen Belastung und eine umfassende Information der Bevölkerung.“

https://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/wirkung/iarc/iarc

Welche Punkte sind bei 5G ungeklärt?

Für die höheren Frequenzen, die in Kürze eingeführt werden sollen, gibt es noch fast KEINE gesundheitlichen Studien. Sogar die Leiterin des Bundesamtes für Strahlenschutz I. Paulini, gibt zu, dass Wirkungen auf die Augen und die Haut wahrscheinlich sind. Begleitende Forschungen sollen die Risiken erforschen. Normalerweise wird doch zuerst geforscht und erst bei Unbedenklichkeit zugelassen.

Durch die jetzt 4 Mobilfunkanbieter, wird die Strahlenbelastung, da jeder eigene Frequenzen und Sender betreibt, mindestens vervierfacht – durch die unzähligen Anwendungen wie Smart Home, Smart City etc. wahrscheinlich um einen viel größeren Faktor verstärkt. Offensichtlich werden auch staatliche, punktuelle Strahlenmessungen kaum noch aussagekräftige Ergebnisse liefern (wegen der intelligenten, nutzungsabhängigen Steuerung). Grenzwertüberschreitungen sind, sofern ein Durchschnittswert (z.Zt. über 6 Minuten) nicht überschritten wird, durchaus möglich.

Brauchen wir 5G, um guten Empfang zu haben?

Nein, das bestehende 4G ist dazu besser geeignet, da 5G nur über kurze Distanzen funktioniert und darum viel mehr Sender benötigt werden als bei 4G (4G schafft eine Reichweite von 10-15 km, 5G unter Idealbedingungen maximal 1 km Reichweite!).

https://www.5g-anbieter.info/ratgeber/reichweite.html

In ganz Rheinland-Pfalz, ist an fast allen bewohnten Orten 4G nutzbar. Funklöcher sind nur in größeren Wald- und Gebirgsregionen dokumentiert. Auch hier ist meist noch 2G, das für einen Notruf genügt, vorhanden. Von Privatnutzern wurden wenige temporäre Funklöcher gemeldet. https://www.breitband-monitor.de/funkloch/karte

Kann man Auswirkungen von Mobilfunksendern sehen?

Baum-Dokumentationen von C. Waldmann-Selsam haben viele Schädigungsprofile gezeigt, die bei Bäumen, die in der Hauptstrahlrichtung eines Senders stehen auftreten können. Die Regionalgruppe Haßloch hat vergleichend dokumentiert, dass im Ortszentrum im Bereich der Sender Schäden an den Bäumen zu finden waren. Im (minimalen) Funkloch hinter der Christuskirche waren die Bäume allerdings ohne sichtbare Schäden.

Welchen Schutz bieten die Grenzwerte?

Grenzwerte für Mobilfunkanwendungen werden ausschließlich nach ihrer Wärmewirkung auf organisches Gewebe festgelegt. Die ICNIRP, die Gesellschaft, die die Grenzwerte festlegt, urteilt, dass unterhalb der Grenzwerte keine biologischen Wirkungen auftreten. Andere mögliche biologische Auswirkungen aus unabhängigen Studien werden nicht anerkannt.

https://www.informationszentrum-mobilfunk.de/gesundheit/grenzwerte (Abschnitt „Basisgrenzwerte“)

Das Bundesministerium für Umwelt gibt aber offen zu, dass die Langzeitwirkungen über 10 Jahre und die Wirkung auf Kinder nicht ausreichend untersucht sind – und dies schon seit 2013! https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Strahlenschutz/hintergrund_grenzwerte_mobilfunk_bf.pdf (Seite 2: „Auf zwei Fragenkomplexe konnte das DMF keine zufrieden stellenden Antworten geben…“

„Da die Mobilfunktechnologie eine noch relativ neue Technik ist, liegen Langzeitbeobachtungen nur im begrenzten Maß vor. Auch langfristige Untersuchungen an Kindern fehlen. Das Bundesamt für Strahlenschutz rät daher weiterhin zu Vorsorgemaßnahmen bei der Nutzung des Mobilfunks.“  https://www.bfs.de/DE/themen/emf/kompetenzzentrum/berichte/berichte-mobilfunk/krebs-basisstationen.html – sehr erstaunlich, dass das BfS auf vielen Internetseiten zuerst sagt: „alles harmlos“ – und dann: „es ist doch gar nicht so sicher, es braucht mehr Vorsorge!“

Was kann die Stadt oder Gemeinde tun?

Die Stadt oder Gemeinde kann die Planung der Senderstandorte mit planen, wenn sie mit den Mobilfunkunternehmen in das „Dialogverfahren“ einsteigt.

Einflussnahme bei der Planung neuer Standorte 

§7a der 26. BImSchV verpflichtet die Mobilfunkbetreiber die Kommunen bei der Errichtung neuer Mobilfunkstandorte in die Planung einzubeziehen:

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_26/BJNR196600996.html

Möglichkeiten kommunaler Einflussnahme:

  • Die Kommune kann den Standortantrag ablehnen, allerdings kann das Landratsamt die Ablehnung durch die Kommune aufheben. Oder der Mobilfunkbetreiber sucht einen neuen Standort.
  • Kommune steigt in das Dialogverfahren ein:
    – Sie bietet alternative Standorte ohne Gutachten an.
    – Oder: Sie gibt ein gefördertes Gutachten in Auftrag
    (Hinweis: Dieses überprüft allerdings nur die Einhaltung der Grenzwerte.)
    – oder: Sie gibt ein unabhängiges Gutachten in Auftrag.
    (Hinweis: Dabei ist eine Immissionsminimierung von 30% bis 70% möglich, z.B. durch den Anbieter: Funktechanalyse.de)

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass an sensiblen Orten die Immisionen minimiert werden sollten – somit kann die Gemeinde den Bau von Sendern in der Nähe von sensiblen Orten (Kindergärten, Schulen) ablehnen:

Siehe: Deutscher Bundestag Drucksache 19/18445 19. Wahlperiode 31.03.2020

https://dserver.bundestag.de/btd/19/184/1918445.pdf

Gibt es Konflikte beim Senderbau bezüglich Natur- und Umweltschutz?

Für 5G werden sehr viele neue Sender gebraucht, vor allem wegen der kurzen Reichweite von 5G. Dadurch kommt es vielerorts zu schwerwiegenden Interessenkonflikten. Senderbauvorhaben sollen durch die Städte und Gemeinden als prioritäres Anliegen schnell ermöglicht werden – dabei besteht die Gefahr, dass jahrelang durch Ehrenamtliche sorgfältig gepflegte Naturgebiete „geopfert“ werden. Weitere Informationen zu Naturschutzflächen in Rheinland-Pfalz sind beim BUND (Bund für Natur- und Umweltschutz) abzurufen.

Was können wir konkret, miteinander tun?

  • Unterstützen Sie die europaweite Unterschriftenaktion der Europäischen Bürgerinitiative Stop (((5G))) – Stay Connected but Protected (Start am 1.3.2022)
  • Unterschriftenaktion erstellen und verbreiten (wir geben gerne Tips für individuelle Erstellung)
  • Das Gespräch mit örtlichen Politikern suchen
  • Sich informieren, beispielsweise über unsere Homepage
    www.risiko-5g-ig.info
  • Vernetzung miteinander, z.B. Infomeeting jeden ersten Dienstag im Monat, 20 Uhr über www.risiko-5g-ig.info
  • Beim eigenem Handyvertrag auf „ohne 5G“ achten oder besser nur prepaid (Guthaben aufladen) nutzen – letzteres schränkt die finanziellen Sicherheiten für den weiteren Netzausbau ein.

Vielen Dank für Ihr Interesse und für Ihr Aktiv-Werden 🙂